Klage abgewiesen – Schrottimmobilie wird endlich abgerissen

Am heutigen Dienstag, dem 12. März 2024, wurde am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem wichtigen Prozess ein Urteil gesprochen, das auch überregional große Bedeutung haben dürfte.

Das Gericht entschied, dass der Eigentümer der Schrottimmobilie an der Emil-Zimmermann-Allee den Abriss durch die Stadt Gelsenkirchen hinnehmen muss. Die Klage des Besitzers wurde somit abgelehnt.

„Das ist eine sehr gute Nachricht, vor allem für die Menschen in Buer, welche die städtische Verwaltung und uns als Sozialdemokraten bestätigt, dass wir in diesem langwierigen Verfahren so beharrlich am Ball geblieben sind“, erklärt Lukas Günther, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat der Stadt Gelsenkirchen und Stadtverordneter für Gelsenkirchen-Buer.

Die heute richterlich gefällte Entscheidung sei auch ein Meilenstein in Bezug auf anstehende ähnliche Verfahren, so der Sozialdemokrat.

„Dass leerstehende desolate Gebäude, sogenannte Schrottimmobilien, das Stadtbild im Gesamten abwerten, kann nicht im Interesse Gelsenkirchens sein. Somit begrüßen wir die heutige Entscheidung ausdrücklich und erwarten einen zügigen Rückbau des Gammelhochhauses an der Emil- Zimmermann-Allee“, so Günther abschließend.